Andreas von Hornung
Erbrecht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
Grundstücks- und Immobilienrecht
gewerbliches Mietrecht und Wohnraummietrecht
Verkehrsrecht mit Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Kaufrecht
Wir sind der Auffassung, dass die persönliche Beziehung jedes Anwalts zu seinem Mandanten noch immer ein wesentliches Kriterium für den Erfolg ist.
Der Erfolg in zum Teil jahrzehntelanger Beratung und Betreuung einzelner Mandanten bestärkt uns in der Überzeugung von der Richtigkeit unseres Konzepts.
Jeder unserer Mandanten, gleich ob Unternehmer oder Privatperson, hat für jedes rechtliche Problem seinen Ansprechpartner.